Anreizmodell für den Filmstandort Österreich


Mit 01. Januar 2023 tritt das neue Anreizsystem für alle Filmproduktionen in Kraft, das Österreich im europäischen Standortwettbewerb stärkt.

 

Anreizsysteme spielen im zunehmend globalisierten und wettbewerbsintensiven Filmsektor eine wesentliche Rolle. Sie liefern den produzierenden Unternehmen Finanzierungsbestandteile und bilden entscheidende Faktoren bei der Frage, wo Produktionen abgewickelt werden. Zahlreiche europäische Staaten setzen daher entsprechende Anreize als strategische Instrumente ein, um Wertschöpfung vor Ort zu steigern, Film-Investitionen aus dem Ausland anzuziehen, qualifizierte Arbeitsplätze zu schaffen sowie Produktionsinfrastruktur und digitale Expertise in einem wesentlichen Wachstumsfeld der Kultur- und Kreativwirtschaft nachhaltig aufzubauen.

Das bisherige Fehlen eines effektiven Instruments zur Steigerung der Wertschöpfung in Österreich, zum Anziehen von ausländischen Produktionen sowie zur Schaffung qualifizierter Arbeitsplätze sorgte bislang für Abwanderungen von Produktionen in das benachbarte Ausland und dadurch den Verlust von Wertschöpfung, Know How und Fachkräften im Inland.

Der Beschluss des Filmstandortgesetzes sowie die Novellen des Filmförderungsgesetzes und des KommAustria Gesetzes soll nun die nachhaltige Stärkung des Filmstandorts Österreich sichern. Mit 01. Januar 2023 tritt das neue Anreizsystem für alle Filmproduktionen in Kraft.

Um für internationale Produktionen möglichst attraktiv zu sein und für heimische Produktionen maximale Planungssicherheit zu gewährleisten, werden die Zuschüsse in allen Sparten ohne budgetäre Deckelung implementiert. Das Modell sieht einen auf Basis eines Kriterienkatalogs automatisch vergebenen und nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 35 % der in Österreich im Rahmen von Filmproduktionen getätigten Ausgaben vor, davon 5 % für die Berücksichtigung klimaverträglicher Kriterien. Die Maximalhöhe des Zuschusses liegt bei 5 Mio. Euro pro Film und bei 7,5 Mio. Euro für Serien. Erstmals werden auch Streaming-Produktionen unterstützt.

 

Das Filmanreizmodell baut auf drei Säulen auf:

Internationale Service-Produktionen (FISAplus)
Zuschüsse für internationale, nicht-österreichische Produktionen (Streaming, Kino, TV) und Produktionsteile (wie Postproduktion, Musikaufnahmen, VFX) werden von der aws abgewickelt. Antragsberechtigt sind unabhängige Produktionsdienstleistungsunternehmen mit Sitz in Österreich, die mit der Herstellung eines Films oder eines Produktionsteils beauftragt wurden (Service-Abwicklung).

Österreichische Fernseh- und Streaming-Produktionen (FISAplus, Fernsehproduktionen in Abstimmung RTR)
Zuschüsse für österreichische, nicht im Auftrag von Sendern oder Videoabrufdiensten hergestellte Produktionen für die Bereiche Fernsehen, Streaming und Virtual Reality über 1,8 Millionen Gesamtbudget werden ebenfalls von der aws abgewickelt. Antragsberechtigt sind deren unabhängige Hersteller (Produktionsfirmen) mit Sitz in Österreich. Produktionen unterhalb der Budgetgrenzen verbleiben wie bisher im Fernsehfonds.

Österreichische Kinofilme (ÖFI+)
Zuschüsse für österreichische, unabhängig produzierte Filme für die Erstauswertung im Kino sowie diesen gleichgestellte internationale Koproduktionen werden vom Österreichischen Filminstitut abgewickelt. Antragsberechtigt sind deren unabhängige Hersteller (Produktionsfirmen) mit Sitz in Österreich. Der Zuschuss löst die bisher von FISA vergebenen Kinofilmförderungen ab. Der österreichische Kinofilm erhält damit einen One-Stop-Shop, anstatt auf verschiedene Förderstellen des Bundes (ÖFI, FISA) angewiesen zu sein.

 

Weiterführende Links:

 

Als Download verfügbar: Fact Sheet FISA+