Covid-19: Was gilt es bei Dreharbeiten zu beachten?


Die allgemeinen Schutzmaßnahmen und Verordnungen sind strikt einzuhalten. Die Sicherheit aller Mitarbeiter*innen hat absolute Priorität.

 

Einen umfassenden Überblick über die aktuell gültigen Maßnahmen und Richtlinien bietet Ihnen die Website des Fachverbandes der Film- und Musikwirtschaft Austria. Dort finden Sie die rechtlichen Vorgaben sowie weitere Informationen über Sicherheits- und Hygienemaßnahmen zur Vermeidung des Ansteckungsrisikos. mehr

 

Comeback Richtlinien für Film-, TV-, Werbefilm-, Wirtschafts- und Bildungsfilmproduktionen

Die Comeback Richtlinien wurden entwickelt, um möglichst schnell wieder professionelle Dreharbeiten durchführen zu können. Sie sollen dazu dienen, ein brancheninternes Procedere für sichere Dreharbeiten im Schatten der COVID-19-Krise zu schaffen und damit das Risiko für Cast und Crew zu minimieren. Das Comeback-Papier ist ausschließlich für den Bereich der fiktionalen Kino-und Fernsehfilmbereich gedacht. Weiters wurden Richtlinien erarbeitet, mit denen das ‚Comeback der CAFP-Wirtschafts- u. Bildungsfilm-Dreharbeiten‚ ermöglicht werden kann. Zudem werden sichere und infektionsvermeidende Maßnahmen in den Comeback Rules für Werbefilmdrehs konkretisiert.

 

Comeback Zuschuss für Film- und TV-Produktionen

Zur Sicherung der österreichischen Filmwirtschaft werden Film- und TV-Produzenten mit einem Zuschuss unterstützt. Mit diesem Comeback Zuschuss wird es unabhängigen Filmproduktionsunternehmen ermöglicht, COVID-19 bedingt unterbrochene oder verschobene Dreharbeiten von Kino- und TV-Produktionen fortzusetzen zu können. Zum einen sollen dadurch Produktionen, die bereits mit den Dreharbeiten begonnen haben und Einschränkungen durch COVID-19 bedingte Maßnahmen erleiden, die Produktion trotzdem fertigstellen können. Zum anderen sollen Produktionen trotz möglicher neuerlicher Einschränkungen bei Dreharbeiten in Zusammenhang mit COVID-19 starten können. Details zu den Förderungsvoraussetzungen, Einreichkriterien und förderbaren Kosten finden Sie in der Sonderrichtlinie ‚Comeback Zuschuss für Film- und TV-Dreharbeiten‘ des BMDW gemeinsam mit dem BMKÖS. Die Einreichung ist über die aws möglich, die Sonderrichtlinie ist bis 30.06.2022 gültig. Bei Fragen steht Ihnen das FISA-Team gerne zur Verfügung.

 

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Wir freuen uns auf ein Wiedersehen im Filmland Tirol!